Platzordnung
Flugplatz
Modellsportclub Salem e.V.
P l a t z o r d n u n g
F ü r d e n P i l o t e n b e s t e h t V e r s i c h e r u n g s p f l i c h t!
1.Voraussetzung für die aktive Teilnahme am Flugbetrieb ist der Nachweis einer entsprechenden
Haftpflichtversicherung und eines gültigen Kenntnisnachweises des DMFV oder MFSD. Der Modellpilot
ist beim Luftfahrtbundesamt registriert. Seine e-ID (Registrierungsnummer) ist an jedem Modell sichtbar angebracht.
Der Modellbetrieb darf nur zu folgenden Zeiten durchgeführt werden,
werktags: 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 19:00 Uhr
samstags: 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13:30 Uhr bis 19:00 Uhr
sonntags/ feiertags: 10:00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14:00 Uhr bis 19:00 Uhr
jedoch insgesamt längstens bis 30 Minuten vor Sonnenuntergang.Obige Tabelle der Flugzeitenbegrenzung gilt nur für Flugmodelle mit Verbrennungsmotor.Während des Flugbetriebes ist die Lücke im Sicherheitszaun grundsätzlich durch das Sicherheitsnetz zu verschließen und nach Ende des Flugbetriebes wieder zu öffnen.
Das Modellfluggelände darf NUR von aktiven Mitgliedern des Modellsportclub Salem benutzt werden. Anfänger
und Jugendliche fliegen unter Aufsicht eines aktiven erwachsenen Vereinsmitgliedes.
Gäste dürfen in Anwesenheit und mit Genehmigung eines aktiven erwachsenen Vereins-Mitgliedes denFlugbetrieb aufnehmen, sofern sie die Anforderungen von Paragraf 1, nachweisen.
2. Jeder Pilot ist verpflichtet, sich vor Flugbeginn in das Flugleiterbuch einzutragen mit Angabe seines benutzten Frequenzbands und zusätzlich für 35/40 MHz Sender mit seinem verwendeten Frequenzkanal, eventuelle Kanalüberlappungen sind untereinander zu koordinieren.
3. Ab drei (3) aktiven Piloten übt ein aktives erwachsenes Vereinsmitglied die Funktion des Flugleiters aus. Beim Betrieb von Flugmodellen mit Verbrennungsmotor ist ein Flugleiter immer zwingend erforderlich. Der Flugleiter trägt sich für die Dauer seiner Funktion in das Flugleiterbuch ein. Er besitzt Weisungsrecht auf dem
Fluggelände und achtet insbesondere auf die Betriebssicherheit.
4. Vollgaseinstellungen/- proben erfolgen nur in der nördlichen Hälfte des Vorbereitungsraumes. Beim Hochheben des Modells die Propellerebene nicht auf den Kopf richten.
5. Im Vorbereitungsraum dürfen Flugmodelle nicht ferngesteuert rollen. Sie müssen getragen oder geführt werden.
6. Es dürfen nicht mehr als 4 Flugmodelle mit Verbrennungsmotor gleichzeitig in der Luft betrieben werden.
7. Flugmodelle mit Verbrennungsmotor müssen mit Schalldämpfern ausgerüstet sein und dürfen einen maximalen Schallpegel von 82 dB(A) in 7 m Entfernung nicht
überschreiten.
8. Der Vorbereitungsraum und Personen dürfen nicht überflogen werden. Nicht auf Personen zu fliegen.
9. Die Start- und Landebahn sowie der Vorbereitungsraum dürfen nur von Personen betreten werden, die am Fluggeschehen beteiligt sind. Betreten des Vorbereitungsraumes ist in Begleitung eines aktiven Vereinsmitgliedes gestattet.
10. Für das Fliegen und das Betreten des Vorbereitungsraumes bei Flugbetrieb gilt Alkoholverbot.
11. Modellflugzeuge müssen bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.
12. Das zugelassene Maximalgewicht für Flugmodelle beträgt 20 kg. „Große“ Flugmodelle, die den Eindruckerwecken, mehr als 20 kg Abfluggewicht zu haben,
müssen vor Inbetriebnahme gewogen werden
13. Von der im Süden des Modellfluggeländes befindlichen 20kV-Leitung ist ein Sicherheitsabstand von 50 m einzuhalten.
14. Zum Fluggelände ist der angewiesene Zufahrtsweg zu benutzen und dabei darauf zu achten, dass möglichst wenig Staub aufgewirbelt wird. Landwirtschaftliche
Fahrzeuge haben Vorfahrt.
V.:05.07.2024